SiGeKo für Baustellen

Wer sich mit dem wichtigen Thema Arbeitsschutz in der Bauwirtschaft auseinandersetzt, wird feststellen, dass man immer wieder mit neuen Herausforderungen und Gegebenheiten konfrontiert wird. Neben Wettereinflüssen und wechselnden Arbeitsorten sind die Temporärarbeit und verschiedene Projektpartner ausschlaggebende Komponenten.

Um die Zahl der Gefährdungsfaktoren auf Baustellen zu minimieren, ist eine der Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo), die Arbeiten der einzelnen Projektpartner zeitlich aufeinander abzustimmen.

Ihr Bauvorhaben ist bei uns in guten Händen. Unsere versierten Mitarbeiter verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit und übernehmen die Planung, Beratung und Betreuung. Darüber hinaus haben Faktoren wie Qualitätssicherung, Anlagensicherheit, Gewässerschutz etc. bei uns einen hohen Stellenwert.

Stellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo)

Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig, ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Gem. § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) hat dieser während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben alle notwendigen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu treffen, sie zu koordinieren und deren Einhaltung fortlaufend zu überprüfen.

Wir stellen Ihnen gerne unsere qualifizierten SiGeKo-Mitarbeiter mit erforderlichem Sachkundenachweis für die Koordination zur Verfügung.