Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen stellen wichtige Information für alle Mitarbeiter eines Unternehmens zur Verfügung und dienen der Vorbeugung von Unfällen am Arbeitsplatz. Sie geben u. a. Aufschluss über Gefahrstoffe, spezielle Anlagen mit besonderen Gefährdungen, Arbeitsverfahren, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Wir schauen uns gerne die Situation in Ihrem Unternehmen an und setzen auf dieser Basis Betriebsanweisungen auf, die wir auf Wunsch auch in andere Sprachen übersetzen.

Rechtsgrundlage: § 4 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Betriebssicherheitsverordnung etc.