Gefährdungsbeurteilung

Die systematische Prävention von Gefahren beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung. Nur so kann betrieblicher Arbeitsschutz erfolgreich umgesetzt und Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden. Der Einsatz und der Umgang mit Arbeitsmitteln, -stoffen, -verfahren, -plätzen und -abläufen werden genauestens überprüft, um organisatorische und technische Mängel zu beheben bzw. zu minimieren. Die sicherheitstechnischen Unterweisungen spiegeln die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung wider und informieren Ihre Mitarbeiter darüber, wie menschliches Fehlverhalten unterbunden werden kann.

Sie erhalten Aufschluss darüber, in welchen Unternehmensbereichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, wie diese im Einzelnen aussehen und wie dringlich gehandelt werden muss. Es ist ratsam, diese Gefährdungsbeurteilungen in regelmäßigen Abständen vornehmen zu lassen, um die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen stetig zu optimieren. Dadurch reduziert sich das Haftungsrisiko der Verantwortlichen und die Rechtssicherheit weist eine kontinuierliche positive Entwicklung auf.

Benötigen Sie Unterstützung in puncto Arbeitssicherheit und der damit im Zusammenhang stehenden Arbeitsschutzaufgaben? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Unser Expertenteam führt systematische Gefährdungsbeurteilungen durch und spricht Empfehlungen für zielgerichtete Maßnahmen aus.

Rechtsgrundlage: § 5, 6 Arbeitsschutzgesetz

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Eine möglichst geringe psychische Belastung der Arbeitnehmer ist für die Arbeitssicherheit von großer Bedeutung. Seit Januar 2014 gibt es eine Gesetzesgrundlage, die die Überprüfung der psychischen Belastung im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung vorschreibt. Durch die systematische Ermittlung der psychischen Belastung anhand von Gestaltungsmerkmalen der Arbeit können zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden.

Unsere Gesundheitsschutzmanager und Sicherheitsfachkräfte verfügen über alle hierfür relevanten Kenntnisse, haben eine spezielle Ausbildung absolviert und stehen mit fachkundigen Spezialisten in engem Kontakt. Unter Berücksichtigung von gesetzlichen Grundlagen, arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und branchen- sowie betriebsspezifischen Voraussetzungen finden wir mit Ihnen gemeinsam auf Ihr Unternehmen abgestimmte Lösungen. Diese umfassen zum einen die Planung, Umsetzung und Analyse, zum anderen die Maßnahmenableitung und Wirksamkeitskontrolle.

Rechtsgrundlage: § 5 (3) Punkt 6 Arbeitsschutzgesetz